Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Es gelten ausschließlich nächststehende Geschäftsbedingungen. Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter Hüpfburgverleih Kai-Patrick Dahlhaus, Holzstraße 9, 72108 Rottenburg-Eckenweiler und dem Mieter geschlossen. Das Mietobjekt wird dem Mieter ausschließlich zum vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Mietdauer überlassen. Änderungen, egal welcher Art, müssen schriftlich vereinbart werden. Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes bei der Übergabe an. Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Vertrages und wird dem Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages übergeben.

 

2. Bei Übergabe des Mietobjektes ist die Kaution laut Mietvertrag in bar zu entrichten. Ebenfalls sind die vereinbarten Mietkosten in bar zu bezahlen. Optional besteht die Möglichkeit für den Mieter, den Mietpreis vorab zu überweisen. Der Zahlungseingang muss vor Abholung  des Mietobjekts durch den Mieter erfolgt sein. Der Mieter muss sich bei Vertragsunterzeichnung ausweisen.

 

3. Bei uns gebuchte und bestätigte Miettermine verstehen sich als verbindlich. Werden bei uns gebuchte und bestätigte Miettermine vom Mieter abgesagt, entstehen Stornierungskosten, die wie folgt aufgeschlüsselt sind und vom Mieter zu tragen sind:

             a. 21 Tage vor Abholung/Lieferung des Mietsache 20% des Auftragswertes

             b. 14 Tage vor Abholung/Lieferung des Mietsache 40% des Auftragswertes

             c. 7 Tage vor Abholung/Lieferung des Mietsache 60% des Auftragswertes

 

4. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Niederschlag, Unwetter oder Sturm dürfen die Hüpfburgen nicht in Betrieb genommen werden, es sei denn sie werden in geschlossenen Räumen witterungsgeschützt aufgebaut. Ist die Benutzung des bereits übernommenen Mietobjektes aufgrund genannter Gründe nicht möglich, so kann der Mieter das Mietobjekt zu einem späteren Zeitpunkt vergünstigt anmieten. Als Referenzen dienen  der Aufstellungsort und die Webseite des Deutschen Wetterdienstes (http://www.dwd.de). Innerhalb von 6 Monaten nach zustande kommen des ersten Mietvertrages gewähren wir einen Nachlass von 50% auf den regulären Mietpreis.

 

5. Bei Niederschlag, Unwetter oder Sturm ist der Vermieter berechtigt,  vom Vertrag zurückzutreten und die getätigte Reservierung zu stornieren. Als Referenz dient die Webseite des Deutschen Wetterdienstes (http://www.dwd.de). Die Stornierung kann schriftlich oder per E-Mail 1-3 Tage vor dem vereinbarten Miettermin erfolgen.

 

6. Bei Niederschlags-, Unwetter- oder Sturmgefahr hat der Mieter Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt rechtzeitig und unverzüglich abgebaut und ordnungsgemäß gesichert wird.

 

7. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Dies gilt für Schäden des Mieter oder Dritter, die das Mietobjekt genutzt oder beaufsichtigt haben. Der Mieter haftet für alle Schäden unmittelbar nach der Übergabe des Mietobjektes bis zur vollständigen Rückgabe desselben. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten.

 

8. Der Mieter ist verpflichtet, dass das Mietobjekt während der Nutzung ständig durch einen Erwachsenen beaufsichtigt wird. Gibt der Mieter die Beaufsichtigung an Dritte ab, sind diese durch den Mieter mit den Unfallschutzmaßnahmen und Sicherheitsbedingungen vertraut zu machen. Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem nüchternen Zustand sein.

 

9. Die Benutzung durch Erwachsene oder Haustiere ist untersagt. Des Weiteren dürfen keine Speisen und Getränke mit in die Hüpfburg genommen werden. Scharfe Gegenstände, wie Schlüssel, Ringe, Spangen, Uhren usw., die zu Verletzungen führen oder das Mietobjekt beschädigen könnten, sind abzulegen.

 

10. Wird das Mietobjekt gestohlen oder so beschädigt, dass es nicht wieder in Stand gesetzt werden kann, muss der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Mietdauer das Mietobjekt ersetzen. Der Mieter ist nicht autorisiert, Reparaturen selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. 

 

11. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zum Firmensitz Holzstraße 9, 72018 Rottenburg-Eckenweiler zurückzubringen.  Die Abholung des Mietobjektes beim Mieter durch den Vermieter erfolgt nur durch vorherige schriftliche Vereinbarung. Das Mietobjekt muss sauber (besenrein), trocken, ordnungsgemäß verpackt und im gleichen Zustand wie bei Vertragsunterzeichnung sein. Beschädigungen sind unverzüglich durch den Mieter anzuzeigen. Ist das Mietobjekt  verschmutzt und muss durch den Vermieter gereinigt werden, wird eine Reinigungskostenpauschale von 45€ erhoben. Je nach Verschmutzungsgrad und Zeitaufwand, behält sich der Vermieter vor, darüber hinaus entstehende Reinigungskosten einzubehalten.

 

12. Nebenabreden oder Vertragsänderungen, die mündlich getroffen wurden, sind nur gültig, wenn sie schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurden.  Sollten einzelne Bestimmungen der Mietbedingungen oder Teile von ihnen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Mieter geschlossenen Mietvertrags berührt. Bei unwirksamen, unvollständigen oder unwirksamen Bestimmungen gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.

 

13. Der Erfüllungsort ist Rottenburg-Eckenweiler

Hier finden Sie uns

Hüpfburgverleih

Kai-Patrick Dahlhaus

kidz have fun

Holzstraße 9

72108 Rottenburg-Eckenweiler

 

Mobil: +49 173 6650019

Telefon: +49 7457 9349170+49 7457 9349170

E-Mail: Info@kidz-have-fun.de

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